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Der Anerkannte Betreuungsverein

Seit 1993 unterhält der SkF e. V. in Baden-Baden einen Betreuungsverein nach dem Betreuungsrecht. Dieses entstand 1992 nach einer Reform des Vormundschaftsrechts.

Was zuvor Vormundschaften waren, heißt heute Rechtliche Betreuung.

Hauptziel der Rechtlichen Betreuung ist es, das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben der Betroffenen zu erhalten, auch wenn der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund einer körperlichen oder seelischen Erkrankung nicht wahrnehmen kann.

Hauptaufgabe eines Betreuungsvereins ist es, ehrenamtliche Personen zu gewinnen, die rechtliche Betreuungen führen. Diese Personen werden auf ihre verantwortungsvolle und erfüllende Tätigkeit vorbereitet und laufend begleitet. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen informieren über rechtliche und medizinische Bedingungen, führen durch Einrichtungen der Altenhilfe wie z. B. Heime oder andere Institutionen und sprechen weitere, interessante Themenbereiche an. Unseren ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bieten wir die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches untereinander.

Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.


Rechtliche Betreuung

Was genau ist eine rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung nach § 1896 ff BGB kann eingerichtet werden für volljährige Personen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder psychischen Erkrankung (z.B. Altersdemenz, Psychose, geistige Behinderung) ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können.

Sind beide Voraussetzungen gegeben, kann das Betreuungsgericht nach umfassender Prüfung einen rechtlichen Betreuer bestellen. Eine rechtliche Betreuung wird je nach Problemlage bei den Betroffenen von ehrenamtlich tätigen Personen oder durch Berufsbetreuer geführt. Sowohl Männer als auch Frauen können zum rechtlichen Betreuer bestellt werden, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Nationalität.

Der rechtliche Betreuer soll den betroffenen Menschen dabei unterstützen, sein Leben selbstbestimmt zu führen. Er hilft, Entscheidungen zu fällen oder entscheidet in den Fragen, in denen der Betroffene nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. Dabei legt das Gericht zuvor die Aufgabenkreise fest, in denen der Betroffenen unterstützt werden soll.

In der Regel sind das die Bereiche:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Rentenangelegenheiten
  • Wohnungs-/Heimangelegenheiten

Eine rechtliche Betreuung hat das Wohl des Betreuten als oberste Handlungsmaxime.

Sollten Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Betätigung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie vorab. Eine rechtliche Betreuung wird erst nach einem ausführlichen Vorgespräch vermittelt.

Wir unterliegen der Schweigepflicht und sichern Ihnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten zu. Wir erhalten Fördergelder des Landes Baden-Württemberg sowie Unterstützung durch Kirchenmittel.


Ehrenamtlich rechtliche Betreuer

Für Menschen, die Ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr regeln können, weil sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung leiden, kann durch das Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

In den meisten Fällen werden Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen, z. B. Angehörige oder Nachbarn, zum rechtlichen Betreuer bestellt.

Oft kommen aber auch ehrenamtliche Frauen und Männer zum Einsatz als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.

Was sollte ein ehrenamtlicher Betreuer mitbringen?

  • Interesse am Menschen und Verständnis für die Lebenswelt der Betroffenen
  • ein wenig Zeit und Geduld für Gespräche

Wie werden Sie durch uns unterstützt? Wir ...

  • führen Sie in Ihre Aufgabe als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein,
  • bieten Ihnen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • geben Ihnen Hilfestellung rund um Fragen bei der Führung einer rechtlichen Betreuung telefonisch oder persönlich,
  • unterstützen Sie ganz praktisch bei der Erstellung von Berichten, Antragsstellungen etc.,
  • bieten Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs mit anderen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern.

Im Rahmen Ihrer Aufgabe als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer sind Sie über unseren Verein sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Sie erhalten nach Ablauf eines Jahres eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Wir suchen SIE als ehrenamtliche/n rechtliche/n BetreuerIn.

IHRE Lebenserfahrung zählt!