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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Der SkF Baden-Baden informiert als Anerkannter Betreuungsverein über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Gegen alles können wir uns im Leben sicherlich nicht absichern. Dennoch gibt es einen höchstpersönlichen Bereich, für den wir unbedingt Vorsorge treffen sollten. Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass wir nicht mehr in der Lage sind unsere rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Ehepartner oder ein Familienangehöriger dürfen nicht automatisch und ohne eine Vorsorgevollmacht unsere rechtlichen Angelegenheiten regeln.

I. Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Person/en, z. B. Ihre Vermögensangelegenheiten oder Ihre gesundheitlichen Belange für Sie zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Bevollmächtigten handeln dann stellvertretend für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber. Die Person, die das Original der Vorsorgevollmacht in Händen hält, kann damit sofort alles für Sie regeln.

II. Betreuungsverfügung

Sollten Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht ausstellen, so haben Sie die Möglichkeit der so genannten Betreuungsverfügung. Bei der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, welche Person(en) Sie im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit zu Ihrem rechtlichen Betreuer benennen möchten. Auch unseren Verein können Sie – nach einem ausführlichen Gespräch mit uns über Ihre Vorstellungen – in solch eine Verfügung einsetzen. Wir kümmern uns dann im Fall der Fälle darum, dass Sie einen geeigneten Betreuer zur Seite gestellt bekommen.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zur Verfügung.

Unser Betreuungsverein wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.